3. Mose 14

Reinigungsopfer für Geheilte

 1  Jahwe sagte zu Mose:  2  "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden  3  Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist,  4  lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin [4] und Ysop [4]  5  Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen  6  Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde  7  Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen  8  Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleidung waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen  9  Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleidung waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein  10  Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter [10] Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter [10] Olivenöl  11  Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen  12  Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her  13  und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchstheilig  14  Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist  15  Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand,  16  tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe  17  Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist,  18  und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. So soll er Sühnung für ihn erwirken  19  Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer  20  Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein  21  Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl,  22  dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer  23  Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Offenbarungszelt und trete damit vor Jahwe  24  Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her  25  Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist  26  Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand,  27  versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe  28  Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam  29  Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken  30  Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen,  31  die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn  32  Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen."

Aussatz an Häusern

 33  Jahwe sagte zu Mose und Aaron:  34  "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse,  35  dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.'  36  Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an  37  Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand,  38  dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren  39  Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat,  40  soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen  41  Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen  42  Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen  43  Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,  44  muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein  45  und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden  46  Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend  47  Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen  48  Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt  49  Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen  50  Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser  51  Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen  52  So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin  53  Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein  54  Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt,  55  für den Aussatz an Kleidung und Häusern,  56  für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken,  57  damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."

[4]: Karmesin, ein (scharlach-)roter Farbstoff, der aus getrockneten weiblichen Koschenilleläusen gewonnen wird.
Ysop. Busch mit stark riechenden Blättern.

[10]: sieben Liter. Wörtlich: drei Zehntel (Efa).
ein drittel Liter. Wörtlich: ein Log. Die vermutlich kleine Maßeinheit kommt nur in diesem Kapitel vor.





  















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